Neuer Aufsatz: „einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) und ihre Vernetzung

Seit 2022 gibt es in Deutschland die „einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) (§185a SGB IX). Ihr Auftrag: Beratung von Arbeitgebenden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Es ist noch zu früh, um über Erfolg oder Wirkung dieses neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments zu sprechen. Aber es ist der richtig Zeitpunkt, zu beobachten, wie sich diese Innovation verbreitet. Wie vernetzen sich die EAA mit anderen Akteur*innen? Auf wen treffen sie? Gemeinsam mit den Kolleg*innen Jana York, Sarah Lamb, Sarah Schulze, Jan Jochmaring und Tobias Kuhn von der #TUDortmund durfte ich im Auftrag des #LVR dieser Frage nachgehen. Unsere Ergebnisse gibt es bei Frontiers in Rehabilitation Science als Open Access:

https://www.frontiersin.org/journals/rehabilitation-sciences/articles/10.3389/fresc.2025.1659687/full